AGBs

Stand: August 2026

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MOLIV SERVICES GMBH

  1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSABSCHLUSS
    1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und Dienstleistungen zwischen der MOLIV Services GmbH (nachfolgend „MOLIV“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „KUNDE“), insbesondere für Beratungs-, Management-, Interim-Management, Commercial-, Technologie- und sonstige Dienstleistungen im Hospitality-Bereich:
    1.2. Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Sollte ausnahmsweise ein Vertrag mit einem Verbraucher im Sinne des KSchG geschlossen werden, gelten diese AGB nicht.
    1.3. Angebote von MOLIV sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von MOLIV oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung durch MOLIV zustande.
    1.4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des KUNDEN werden nicht anerkannt, es sei denn, MOLIV hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


  2. LEISTUNGSUMFANG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG
    2.1. Der Umfang der von MOLIV zu erbringenden Dienstleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach dem Auftragsschreiben bzw. schriftlichen Angebot. Änderungen oder Ergänzungen vereinbarter Leistungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
    2.2. Gegenstand des Vertrages sind die im schriftlichen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung näher beschriebenen Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere in den Bereichen Markenstrategie und Unternehmenspositionierung, Standort- und Potenzialanalyse, Durchführung von Workshops und Erbringung von Managementleistungen.
    2.3. Gegenstand ist die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen, tatsächlichen oder sonstigen Erfolgs. Von MOLIV erstellte Analysen, Prognosen und Empfehlungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen und Annahmen; MOLIV gibt im Rahmen der Erbringung von Beratungsleistungen lediglich Handlungsempfehlungen. Sie stellen keine Garantie für


    zukünftige Entwicklungen dar. Die unternehmerische Entscheidung über die Umsetzung
    von Empfehlungen obliegt allein dem KUNDEN.
    2.4. MOLIV ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch
    sachverständige Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. MOLIV haftet in diesem Fall
    für die sorgfältige Auswahl des Subunternehmers.
    2.5. Von MOLIV angegebene Termine für die Fertigstellung von Beratungsleistungen oder
    Teilen davon sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nicht bindend.
    2.6. Während des Auftragsverhältnisses wird MOLIV, nach individueller Vereinbarung,
    Entwürfe oder Rohfassungen von Beratungsleistungen zur Verfügung stellen. Da Entwürfe
    oder Rohfassungen nur Ergebnisse eines noch nicht abgeschlossenen Arbeitsprozesses
    darstellen, übernimmt MOLIV dafür keine Haftung.


  3. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
    3.1. Die Vertragsdauer richtet sich nach der jeweiligen Einzelvereinbarung.
    3.2. Verträge, die auf unbestimmte Dauer geschlossen wurden (Dauerschuldverhältnisse),
    können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines
    Kalenderquartals schriftlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes
    vereinbart ist.
    3.3. Befristete Projektaufträge enden grundsätzlich mit vollständiger Leistungserbringung; das
    Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    3.4. Bereits begonnene Leistungen, bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte
    Leistungen, bestellte Fremdleistungen, nicht stornierbare Drittleistungen sowie bis dahin
    aufgelaufene Zeitaufwände und Auslagen sind vom KUNDEN jedenfalls zu vergüten.
    3.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein
    wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei trotz schriftlicher Mahnung
    und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen wesentliche Vertragspflichten verletzt oder über
    das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels
    kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.


  4. HONORAR UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    4.1. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem schriftlichen Angebot von MOLIV. Alle
    Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.


    4.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt das Honorar von MOLIV EUR 150,00 pro Stunde zuzüglich Umsatzsteuer.
    4.3. MOLIV ist berechtigt, seine Leistungen in angemessenen Intervallen abzurechnen, insbesondere monatlich, projektbezogen, nach Leistungsfortschritt oder nach Zeitaufwand.
    4.4. Notwendige und vereinbarte Nebenkosten wie Reise-, Nächtigungs- und Verpflegungskosten sowie sonstige Barauslagen werden gesondert nach Aufwand verrechnet, sofern keine Pauschalregelung getroffen wurde. Reisezeit gilt als Arbeitszeit und wird nach dem vereinbarten Stundensatz verrechnet.
    4.5. Rechnungen von MOLIV sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
    4.6. Bei Zahlungsverzug ist MOLIV berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB, derzeit 9,2 % über dem Basiszinssatz) sowie die für die Einbringung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu verrechnen. Ferner ist MOLIV berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen die weitere Leistungserbringung einzustellen.
    Der KUNDE ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von MOLIV aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des KUNDEN wurde von MOLIV schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt.


  5. ANZAHLUNG
    5.1. MOLIV ist berechtigt, vor Beginn der Leistungserbringung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
    5.2. Bei Projektaufträgen ist MOLIV berechtigt, 50% des vereinbarten Honorars bei Auftragserteilung als Anzahlung in Rechnung zu stellen.
    5.3. MOLIV ist berechtigt, die Aufnahme oder Fortsetzung der Leistungserbringung von der fristgerechten Zahlung der vereinbarten Anzahlung abhängig zu machen.


  6. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
    6.1. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungen der MOLIV wesentlich auf den vom KUNDEN zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Der KUNDE ist verpflichtet, MOLIV alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen


    und Zugänge (z.B. zu IT-Systemen) vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
    6.2. Der KUNDE stellt auf eigene Kosten sicher, dass MOLIV die für die Leistungserbringung notwendigen Ansprechpartner und Entscheidungsträger zur Verfügung stehen.
    6.3. Kommt der KUNDE seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen. Alle hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und Schäden (z.B. Wartezeiten, zusätzliche Reisekosten) trägt der KUNDE und können von MOLIV gesondert in Rechnung gestellt werden. MOLIV ist nicht verpflichtet, die vom KUNDEN zur Verfügung gestellten Informationen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

  7. GEISTIGES EIGENTUM UND NUTZUNGSRECHTE
    7.1. Sämtliche von MOLIV im Rahmen des Auftrages erstellten Werke (insb. Konzepte, Analysen, Berichte, Gutachten, Präsentationen, Strategien, Methoden und Software) bleiben geistiges Eigentum von MOLIV. Alle Urheber- und sonstigen Leistungsschutzrechte verbleiben bei MOLIV.
    7.2. Das Produkt darf während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. An den von MOLIV im Rahmen des Auftrags individuell für den KUNDEN erstellten finalen Arbeitsergebnissen (z.B. Endberichte, finale Konzepte) erhält der KUNDE nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, zeitlich und örtlich unbeschränktes Werknutzungsbewilligung (Nutzungsrecht) für eigene, interne Zwecke.
    7.3. Jede darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung zur Weitergabe an Dritte, die öffentliche Zugänglichmachung oder die Bearbeitung der Werke bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von MOLIV und ist gegebenenfalls gesondert zu honorieren. Methoden, Zwischenergebnisse, Standardvorlagen und Know-how von MOLIV sind von dieser Rechteeinräumung nicht umfasst.
    Rohdaten, offene Dateien, editierbare Layouts, Arbeitsstände, Quellmaterialien, Konzepte, Entwürfe, Templates, Bearbeitungsdateien, Zugangskonzepte und interne Arbeitsunterlagen sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


  8. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
    8.1. MOLIV haftet für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
    8.2. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist bei grober Fahrlässigkeit– soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
    8.3. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von MOLIV der Höhe nach mit dem netto vereinbarten Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags, höchstens jedoch mit dem in den letzten 6 Monaten vor Eintritt des Schadens an den Auftragnehmer bezahlten Nettoentgelt, begrenzt.
    8.4. MOLIV haftet nicht für Leistungen, Verzögerungen, Ausfälle oder Fehler von Plattformbetreibern, Hosting-Providern, Werbeplattformen, Druckereien, Softwareanbietern, Influencern, Medien, IT-Dienstleistern oder sonstigen Dritten, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen im Rechtssinn sind und der Schaden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers beruht.
    8.5. Schadenersatzansprüche des KUNDEN sind bei sonstigem Verfall binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch binnen 2 Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend zu machen, soweit gesetzlich zulässig.

  9. STORNIERUNG VON WORKSHOPS UND PROJEKTEN
    9.1. Für die Stornierung oder Verschiebung von fix vereinbarten Terminen (z.B. für Workshops) durch den KUNDEN gelten folgende Stornogebühren als vereinbart:
    9.1.1. bis 14 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei
    9.1.2. 13 bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
    9.1.3. ab 6 Kalendertagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars
    9.2. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis unbenommen, dass MOLIV kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits angefallene Barauslagen (z.B. nicht stornierbare Reisekosten) sind in jedem Fall zu ersetzen.


  10. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
    10.1. Beide Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
    10.2. MOLIV verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO. Soweit MOLIV Daten im Auftrag des KUNDEN verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

  11. ABWERBEVERBOT
    11.1. Der KUNDE verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dessen Beendigung Mitarbeiter von MOLIV, die innerhalb der letzten zwölf Monate vor Beendigung des Vertragsverhältnisses unmittelbar und wesentlich mit der Erbringung von Leistungen für den KUNDEN befasst waren, nicht gezielt zum Zweck der Begründung eines Dienst-, Werk- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses abzuwerben.
    11.2. Nicht als Abwerbung gelten insbesondere Bewerbungen, die ohne vorherige gezielte Ansprache durch den KUNDEN auf eigene Initiative des Mitarbeiters oder aufgrund einer allgemein veröffentlichten Stellenausschreibung erfolgen. Ebenso wenig gilt das Verbot, wenn das Vertrags- oder Dienstverhältnis des Mitarbeiters zu MOLIV bereits aus Gründen beendet wurde, die nicht vom KUNDEN veranlasst oder gefördert wurden.

  12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    12.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
    12.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
    12.3. Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.


    12.4. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in 5020 Salzburg vereinbart.

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